Unsere Leistungen

Rechtliche Beratung

Vertretung vor Gericht

Vollstreckung
Rechtsgebiete
Honorar
Das Honorar berechnet sich gundsätzlich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz und damit nach dem Gegenstandswert.
Auf Wunsch wird vor der Mandantierung ein Stundenhonorar vereinbart.
Für Unterlagen, die von uns kopiert werden, fallen Kopierkosten an.
Für Termine die nicht in der Kanzlei stattfinden, werden Reisekosten und Abwesenheitsgeld berechnet.
Das gilt auch für Teilnahme an Gerichtsterminen.
Prozesskostenhilfe
Sollten Sie nicht leistungsfähig sein, ist die Vertretung auch
außergerichtlich im Rahmen der Beratungshilfe möglich. Hierzu benötigen Sie vorab den
Beratungshilfeschein vom Gerich t sowie 15,00 € Selbstbeitrag.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie vom Rechtspfleger/in bei Gericht.
Für gerichtliche Verfahren erfolgt für Sie die Beantragung von Prozesskostenhilfe über die Kanzlei. Die Voraussetzungen sind, dass Sie Erfolgsaussichten haben und Sie nicht leistungsfähig sind.
Hierzu ist die Belegung Ihrer sämtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögen und Schulden erforderlich, insbesondere durch Jobcenterbescheid, Mietvertrag, N-ERGIE- Abrechnung, Darlehensverträge, Kontoauszüge der letzten drei Monate usw.









